Dokument
§ 15 StBVG NW
Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater
Gesetz über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 15 StBVG NW – Tätigkeitsdauer
Nach Ablauf der Amtszeit führen die Amtsträgerinnen und Amtsträger des Versorgungswerkes ihre Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolge fort.