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- Art. 111 GG, Ausgaben vor Feststellung des Haushaltsplans anzeigen
- Art. 112 GG, Über-/außerplanmäßige Ausgaben anzeigen
- Art. 113 GG, Ausgabenerhöhung; Einnahmeminderungen anzeigen
- Art. 114 GG, Rechnungslegung. Rechnungsprüfung des Bundesrechnungshofes anzeigen
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