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Anlage 5 PSVO
Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung - PSVO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Anhangteil

Titel: Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung - PSVO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: PSVO
Gliederungs-Nr.: 7123
Normtyp: Rechtsverordnung

Anlage 5 PSVO

Anlage als PDF

Red. Hinweis zur Geltungsdauer

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch § 35 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung i.d.F. vom 20. Oktober 2020 (GV. NRW. S. 1050)



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/PSVO,NW - Prüfungs- und Schlichtungsverordnung/Anhang/
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