Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 7 HG 2015/2016
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016)
Landesrecht Brandenburg
Titel: Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 (Haushaltsgesetz 2015/2016 - HG 2015/2016)
Normgeber: Brandenburg
Amtliche Abkürzung: HG 2015/2016
Gliederungs-Nr.: 630-4t
Normtyp: Gesetz

§ 7 HG 2015/2016 – Besondere Regelungen für den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen

(1) Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, nach Bestätigung des Wirtschaftsplans für den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und Stellen in den Landesbetrieb umzusetzen, soweit weitere Liegenschaften in die Teilnahme am Vermieter-Mieter-Modell überführt werden.

(2) Die Ansätze bei den Titeln 518 25 sind bis zum Abschluss der jeweiligen Mietverträge mit dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen gesperrt. Von dieser Sperre sind die Ausgaben bei den Titeln 517 25 nicht erfasst, die im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Liegenschaften stehen.

(3) Nicht veranschlagte Ausgaben für Betriebs- und Nebenkosten sowie Mieten nach dem Vermieter-Mieter-Modell bei den Titeln 517 25 und 518 25 stellen keine Mehrausgaben nach § 37 der Landeshaushaltsordnung dar. Sie können vom Ministerium der Finanzen zugelassen werden, wenn sie durch Minderausgaben oder Mehreinnahmen an anderer Stelle gedeckt sind.

(4) Die Ansätze des Titels 518 25 sind innerhalb des jeweiligen Einzelplans gegenseitig deckungsfähig.

(5) Vom Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen zurückgezahlte Beträge aus der Abrechnung von Betriebs- und Nebenkosten sind bei Titel 517 25 und bei Kapitel 12 020 bei Titel 518 61 abzusetzen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/HG 2015/2016,BB - Haushaltsgesetz 2015/2016/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.