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§ 2 LWKGFBezBestV
Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: LWKGFBezBestV,NW
Gliederungs-Nr.: 2005
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 2 LWKGFBezBestV

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Rheinland als Landesbeauftragte im Kreise vom 13. Februar 1990 (GV. NRW. S. 66, ber. S. 223) und die Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe als Landesbeauftragte im Kreise vom 13. Februar 1990 (GV. NRW. S. 66) außer Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LWKGFBezBestV,NW - Landwirtschaftskammer Geschäftsführer-Bezirksbestimmungsverordnung/
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