Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 4 ZZV SS 2011
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2011
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2011
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV SS 2011,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 4 ZZV SS 2011

Soweit sich die der Festsetzung nach § 1 zugrunde liegenden Daten wesentlich ändern, wird das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung die Zulassungszahlen durch Rechtsverordnung, die rückwirkend in Kraft tritt, neu festsetzen.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2011,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2011/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.