Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV WS 2021/2022,NW - Zulassungszahlenverordnung WS 2021/2022/
Dokument
§ 2 ZZV WS 2021/2022
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2021/2022
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2021/2022
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 2 ZZV WS 2021/2022
Antragsberechtigt sind bei den Studiengängen der Anlagen 1 und 2 zu dieser Verordnung nur Bewerberinnen und Bewerber, deren Hochschulzugangsberechtigung die allgemeine Hochschulreife oder die dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife vermittelt. Bei den Studiengängen der Anlage 3 zu dieser Verordnung sind auch Bewerberinnen und Bewerber mit Fachhochschulreife antragsberechtigt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV WS 2021/2022,NW - Zulassungszahlenverordnung WS 2021/2022/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9828899,3
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9828899,3
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.