Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 5 HG 2018
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2018,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 5 HG 2018 – Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen

(1) Der gemäß § 37 Absatz 2 Buchstabe a LHO zu bestimmende Betrag wird auf 500 000 Euro festgesetzt.

(2) Der gemäß § 37 Absatz 3 LHO zu bestimmende Rahmen wird auf mehr als 500 000 Euro bis zu 2 500 000 Euro festgesetzt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2018,SH - Haushaltsgesetz 2018/
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.