Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürAGVwGO,TH - Thüringer Ausführungsgesetz-Verwaltungsgerichtsordnung/
Dokument
§ 8 ThürAGVwGO
Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)
Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)
Landesrecht Thüringen
§ 8 ThürAGVwGO – Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsvollstreckungsmaßnahmen
Rechtsbehelfe, die sich gegen Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung richten, haben keine aufschiebende Wirkung. § 80 Abs. 4 bis 7 VwGO gilt entsprechend.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürAGVwGO,TH - Thüringer Ausführungsgesetz-Verwaltungsgerichtsordnung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=149043,9
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=149043,9
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.