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/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürAGVwGO,TH - Thüringer Ausführungsgesetz-Verwaltungsgerichtsordnung/
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§ 5 ThürAGVwGO
Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)
Thüringer Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (ThürAGVwGO)
Landesrecht Thüringen
§ 5 ThürAGVwGO – Zuständigkeiten des Oberverwaltungsgerichts im ersten Rechtszug
Das Thüringer Oberverwaltungsgericht entscheidet im ersten Rechtszug auch über Streitigkeiten, die Besitzeinweisungen in den Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwGO betreffen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Thüringen/ThürAGVwGO,TH - Thüringer Ausführungsgesetz-Verwaltungsgerichtsordnung/
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