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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/FreiStV - Freistellungs-Verordnung/
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§ 3 FreiStV
Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung)
Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung)
Bundesrecht
§ 3 FreiStV
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/FreiStV - Freistellungs-Verordnung/
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