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§ 28 HG 2018
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018)
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2018,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 28 HG 2018 – Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei

Das Finanzministerium wird ermächtigt, auf Antrag der Staatskanzlei für unvorhersehbare aufgrund der aktuellen Sicherheitslage entstehende notwendige Mehrbedarfe, die für die Ausrichtung des Tages der Deutschen Einheit 2019 entstehen und nicht durch den Einzelplan 03 abgedeckt werden können, in zusätzliche Ausgaben einzuwilligen und diese bereitzustellen, wenn und soweit die Finanzierung der Maßnahmen gedeckt ist.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2018,SH - Haushaltsgesetz 2018/