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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/WaStrVermG - Bundeswasserstraßenvermögensrechtsgesetz/
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§ 11 WaStrVermG
Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen
Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen
Bundesrecht
§ 11 WaStrVermG
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/WaStrVermG - Bundeswasserstraßenvermögensrechtsgesetz/
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