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Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AWbG,NW - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz/
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Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung (Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz - AWbG -)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung
(Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz - AWbG -)
Vom 6. November 1984 (GV. NW. S. 678)
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1064)
Redaktionelle Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Grundsätze | 1 |
Anspruchsberechtigte | 2 |
Anspruch auf Arbeitnehmerweiterbildung | 3 |
Verhältnis zu anderen Ansprüchen | 4 |
Verfahren | 5 |
Verbot der Erwerbstätigkeit | 6 |
Fortzahlung des Arbeitsentgeltes | 7 |
Benachteiligungsverbot | 8 |
Anerkannte Bildungsveranstaltungen | 9 |
Anerkannte Einrichtungen der Arbeitnehmerweiterbildung, Gütesiegel | 10 |
Anerkennungsverfahren | 11 |
Anwendbarkeit des Verfahrens über eine einheitliche Stelle; Ministerium | 12 |
Freistellung von Auszubildenden | 12a |
Inkrafttreten | 13 |
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AWbG,NW - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz/
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