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§ 5 ZZV WS 2018/2019
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2018/2019
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Wintersemester 2018/2019
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV WS 2018/2019,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 5 ZZV WS 2018/2019

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2018 in Kraft.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV WS 2018/2019,NW - Zulassungszahlenverordnung WS 2018/2019/
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