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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: APO-WbK
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK)

Vom 23. Februar 2000 (GV. NRW. S. 290, 496)

Zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. März 2023 (GV. NRW. S. 217)

Aufgrund des § 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Landtagsausschusses verordnet:

Inhaltsverzeichnis (1) §§
  
1. Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen für die Bildungsgänge  
  
Ziel des Weiterbildungskollegs, Geltungsbereich1
Schulprogramm2
Aufnahmevoraussetzungen3
Gliederung und Dauer der Ausbildung4
Einstufung und Anerkennung von Vorleistungen im Bildungsgang der Abendrealschule5
Einstufung in die Bildungsgänge von Abendgymnasium und Kolleg6
Wiederholung von Kursen und Semestern7
Nachprüfung8
Überschreiten der Höchstverweildauer9
Abstimmung der Angebote im Weiterbildungskolleg10
Übergänge11
Beratung und Information12
Ergänzende Bestimmung für behinderte Studierende13
  
2. Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen für Unterricht, Leistungsbewertung und Prüfung  
  
1. Unterabschnitt  
Unterricht und Leistungsbewertung  
  
Ausbildung, Richtlinien und Lehrpläne14
Unterrichtsvolumen15
Unterrichtsorganisation16
Grundsätze der Leistungsbewertung17
Beurteilungsbereich "Klausuren"18
Beurteilungsbereich "Sonstige Mitarbeit"19
  
2. Unterabschnitt  
Verfahrensbestimmungen für die Prüfungen  
  
Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten20
Widerspruch und Akteneinsicht21
  
3. Abschnitt  
Besondere Bestimmungen für den Unterricht und die Prüfung im Bildungsgang der Abendrealschule  
  
1. Unterabschnitt  
Unterricht  
  
Rahmenstundentafel22
Belegung von Unterricht23
Zulassung zum nächsthöheren Semester24
  
2. Unterabschnitt  
Prüfung zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife)  
  
Art und Dauer der Prüfung25
Vorbereitung der Prüfung, Beurteilung der schriftlichen Arbeiten26
Vornote, Prüfungsnote, Abschlussnote26a
Weiteres Verfahren26b
Fachprüfungsausschüsse26c
Mündliche Prüfung27
Erwerb des Abschlusses und der Berechtigungen28
Erkrankung, Versäumnis, Täuschungsversuch29
Weitere Abschlüsse30
Zeugnisse, Bescheinigungen31
  
4. Abschnitt  
Besondere Bestimmungen für den Unterricht und die Prüfung in den Bildungsgängen von Abendgymnasium und Kolleg  
  
1. Unterabschnitt  
Unterricht  
  
Fächer der Ausbildung, Aufgabenfelder32
Vorkurs33
Einführungsphase34
Qualifikationsphase35
Pflichtbindung in der Qualifikationsphase36
Wahl der Abiturfächer37
Besondere Lernleistung und Projektkurse38
Zulassungsverfahren (Einführungs- und Qualifikationsphase)39
Bescheinigung über erbrachte Leistungen40
  
2. Unterabschnitt  
Abiturprüfung  
  
Zeitpunkt und Gliederung der Prüfung41
Prüfungsanforderungen42
Gesamtqualifikation43
Meldung und Zulassung zur Abiturprüfung44
Nichtzulassung, Rücktritt und Versäumnis45
Zentraler Abiturausschuss46
Mitglieder des Zentralen Abiturausschusses47
Fachprüfungsausschüsse48
Stimmberechtigung, Beschlussfassung, Gäste49
Fächer der schriftlichen Prüfung50
Aufgaben und Verfahren für die schriftliche Prüfung51
Beurteilung der schriftlichen Arbeiten52
Fächer der mündlichen Prüfung53
Mündliche Prüfung54
Gestaltung der mündlichen Prüfung55
Niederschriften56
Feststellung der Prüfungsleistungen57
Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife (schulischer Teil)58
Wiederholung59
  
3. Unterabschnitt  
Weitere Berechtigungen in den Bildungsgängen von Abendgymnasium und Kolleg  
  
Erster Schulabschluss, Erweiterter Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)60
Fachhochschulreife (schulischer Teil)61
Latinum, Graecum, Hebraicum62
Belegung einzelner Fächer63
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/APO-WbK,NW - Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg/
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