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- Art. 94 GG, Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts anzeigen
- Art. 95 GG, Oberste Gerichtshöfe. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe anzeigen
- Art. 96 GG, Errichtung von Bundesgerichten anzeigen
- Art. 97 GG, Rechtsstellung der Richter anzeigen
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- Art. 99 GG, Landesrechtliche Zuweisung von Entscheidungen an das Bundesverfas... anzeigen
- Art. 100 GG, Gerichtliche Einholung der verfassungsgerichtlichen Entscheidung anzeigen
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- Art. 104c GG, Finanzhilfen für die kommunale Bildungsinfrastruktur anzeigen
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