Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
Bundesrecht
Titel: Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: BLV
Gliederungs-Nr.: 2030-7-3-1
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
(Bundeslaufbahnverordnung - BLV)

Vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284) 

Zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 30)

Auf Grund des § 8 Absatz 1 Satz 3, § 11 Absatz 1 Satz 5, § 17 Absatz 7, § 20 Satz 2, § 21 Satz 2, § 22 Absatz 5 Satz 2 und des § 26 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) verordnet die Bundesregierung:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Geltungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Mutterschutz3
Stellenausschreibungspflicht4
Schwerbehinderte Menschen5
  
Abschnitt 2  
Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern  
  
Unterabschnitt 1  
Gemeinsame Vorschriften  
  
Gestaltung der Laufbahnen6
Laufbahnbefähigung7
Feststellung der Laufbahnbefähigung8
Ämter der Laufbahnen9
  
Unterabschnitt 2  
Vorbereitungsdienste  
  
Einrichtung von Vorbereitungsdiensten10
Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst10a
Einstellung in den Vorbereitungsdienst11
Einfacher Dienst11a
Mittlerer Dienst12
Gehobener Dienst13
Höherer Dienst14
Verlängerung der Vorbereitungsdienste15
Verkürzung der Vorbereitungsdienste16
Laufbahnprüfung17
  
Unterabschnitt 3  
Anerkennung von Befähigungen  
  
Einfacher Dienst18
Mittlerer Dienst19
Gehobener Dienst20
Höherer Dienst21
Andere Bewerberinnen und andere Bewerber22
  
Unterabschnitt 4  
Sonderregelungen  
  
Besondere Qualifikationen und Zeiten23
Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung oder einer Hochschulausbildung24
Einstellung in ein Beförderungsamt25
Übernahme von Richterinnen und Richtern26
Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte27
  
Abschnitt 3  
Berufliche Entwicklung  
  
Unterabschnitt 1  
Probezeit  
  
Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung28
Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten29
Verlängerung der Probezeit30
Mindestprobezeit31
  
Unterabschnitt 2  
Beförderung  
  
Voraussetzungen einer Beförderung32
Auswahlentscheidungen33
Erprobungszeit34
  
Unterabschnitt 3  
Aufstieg  
  
Voraussetzungen für den Aufstieg35
Auswahlverfahren für den Aufstieg36
Teilnahme an Vorbereitungsdiensten37
Fachspezifische Qualifizierungen38
Hochschulstudium und berufspraktische Einführung 39
Übertragung eines Amtes der neuen Laufbahn40
Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung41
  
Unterabschnitt 4  
Sonstiges  
  
Laufbahnwechsel42
Wechsel von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern43
Wechsel von einem anderen Dienstherrn44
Internationale Verwendungen45
  
Abschnitt 4  
Personalentwicklung und Qualifizierung  
  
Personalentwicklung46
Dienstliche Qualifizierung47
  
Abschnitt 5  
Dienstliche Beurteilung  
  
Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung48
Inhalt der dienstlichen Beurteilung49
Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab50
  
Abschnitt 6  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Überleitung der Beamtinnen und Beamten51
Vorbereitungsdienste52
Beamtenverhältnis auf Probe53
Aufstieg54
Übergangsregelung zu § 2755
Folgeänderungen56
Inkrafttreten, Außerkrafttreten57
  
Anlagen  
  
(zu § 9 Absatz 1)Anlage 1
(zu § 10 Absatz 1)Anlage 2
(zu § 10 Absatz 2 Satz 2)Anlage 3
(zu § 51 Absatz 1)Anlage 4
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/BLV - Bundeslaufbahnverordnung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)