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Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (PO-Waldorf)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (PO-Waldorf)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: PO-Waldorf
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (PO-Waldorf)

Vom 31. Januar 2000 (GV. NRW. S. 145)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 20. März 2023 (GV. NRW. S. 217)

Aufgrund des § 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des für Schulen zuständigen Ausschusses des Landtags verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
1. Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Zweck der Prüfung, Geltungsbereich1
Prüfungsanforderungen2
Zeit, Ort und Gliederung der Prüfung, Gesamtqualifikation3
Information und Beratung4
  
2. Abschnitt  
Bestimmungen für die Jahrgangsstufe 13  
  
Eintrittsvoraussetzungen für die Jahrgangsstufe 135
Unterrichtsfächer in der Jahrgangsstufe 136
Fächerwahlen und Leistungsbewertung in der Jahrgangsstufe 137
  
3. Abschnitt  
Prüfungsausschüsse  
  
Zentraler Abiturausschuss8
Fachprüfungsausschüsse9
Stimmberechtigung, Beschlussfassung, Gäste10
  
4. Abschnitt  
Zulassung zur Abiturprüfung  
  
Zulassung zur Abiturprüfung11
  
5. Abschnitt  
Ablauf und Verfahren der Abiturprüfung  
  
Wahl der Prüfungsfächer12
Besondere Lernleistung13
Leistungsbewertung und Punktsystem14
Erster Prüfungsteil (schriftliche Prüfungsarbeiten)15
Feststellung der Prüfungsleistungen im ersten Prüfungsteil16
Gestaltung der mündlichen Prüfung im ersten und zweiten Prüfungsteil17
Niederschriften18
  
6. Abschnitt  
Abschluss der Abiturprüfung, Wiederholung  
  
Feststellung der Prüfungsleistungen und der Gesamtqualifikation19
Zuerkennung der Hochschulreife20
Wiederholung21
Weitere Berechtigungen22
  
7. Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
Ergänzende Bestimmungen für Prüflinge mit Behinderung23
Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis24
Verfahren bei Täuschungshandlungen und anderen Unregelmäßigkeiten25
Widerspruch und Akteneinsicht26
In-Kraft-Treten27


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/PO-Waldorf,NW - Prüfungsordnung-Waldorfschulen/
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