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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Vergabe von Studienplätzen (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung - SächsStudPlVergabeVO)
Landesrecht Sachsen
Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Vergabe von Studienplätzen (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung - SächsStudPlVergabeVO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsStudPlVergabeVO
Gliederungs-Nr.: 711-7.1/7
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus über die Vergabe von Studienplätzen
(Sächsische Studienplatzvergabeverordnung - SächsStudPlVergabeVO)

Vom 15. Juni 2020 (SächsGVBl. S. 300)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Juni 2023 (SächsGVBl. S. 439)

Auf Grund

  • des Artikels 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 6, 9 und 10 des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung vom 4. April 2019 (SächsGVBl. S. 589) in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung vom 19. Juli 2019 (SächsGVBl. S. 588) und § 1 des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 7. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 462), der zuletzt durch das Gesetz vom 18. März 2020 (SächsGVBl. S. 90) geändert worden ist, sowie des § 12 Absatz 2 und 3 des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 7. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 462), der durch das Gesetz vom 18. März 2020 (SächsGVBl. S. 90) eingefügt worden ist,

  • des § 12 Absatz 1 Satz 1 sowie 2 Nummer 1 und 7 in Verbindung mit Satz 4 des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 7. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 462), der durch das Gesetz vom 18. März 2020 (SächsGVBl. S. 90) eingefügt worden ist, im Benehmen mit dem Staatsministerium für Kultus und

  • des § 12 Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit Satz 5 des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes vom 7. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 462), der durch das Gesetz vom 18. März 2020 (SächsGVBl. S. 90) eingefügt worden ist, nach Anhörung der Hochschulen

verordnet das Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus:

Inhaltsübersicht §§
  
Kapitel 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen und Ausschlussfristen2
Aufgaben und zuständige Stellen3
  
Kapitel 2  
Studienplatzvergabe im Dialogorientierten Serviceverfahren und im Zentralen Vergabeverfahren  
  
Abschnitt 1  
Dialogorientiertes Serviceverfahren  
  
Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation4
Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahre5
  
Abschnitt 2  
Zentrales Vergabeverfahren  
  
Form und Frist des Zulassungsantrags6
Beteiligung am Verfahren7
Quoten8
Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens, Bearbeitungsreihenfolge9
Auswahl nach Härtegesichtspunkten10
Besonderer öffentlicher Bedarf11
Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen12
Auswahl und Zulassung von in der beruflichen Bildung Qualifizierten13
Auswahl für ein Zweitstudium14
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten15
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote16
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der zusätzlichen Eignungsquote17
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl im Auswahlverfahren der Hochschulen18
Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten19
Vorwegzulassung20
Teilstudienplätze21
Bescheide22
Bewerbungsfristen bei Anträgen auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen23
  
Kapitel 3  
Studienplatzvergabe im Örtlichen Vergabeverfahren  
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Vorschriften  
  
Anwendungsbereich24
Form und Frist des Zulassungsantrags25
Ausschluss vom Vergabeverfahren26
  
Abschnitt 2  
Studienplatzvergabe für Studienanfängerinnen und Studienanfänger in grundständigen Studiengängen  
  
Studienanfängerinnen und Studienanfänger27
Quoten28
Ablauf des Vergabeverfahrens29
Vorwegzulassung30
Auswahl ausländischer Staatsangehöriger31
Auswahl für ein Zweitstudium32
Auswahl von in der beruflichen Bildung Qualifizierten33
Auswahl nach Abiturnote34
Auswahl nach Wartezeit35
Auswahlverfahren der Hochschule36
Auswahl nach Härtegesichtspunkten37
Ranggleichheit38
Besonderheiten für Studiengänge, die aus mehreren Teilstudiengängen bestehen39
  
Abschnitt 3  
Studienplatzvergabe für höhere Fachsemester sowie für Aufbau- und Masterstudiengänge  
  
Auswahlverfahren für höhere Fachsemester40
Aufbau- und Masterstudiengänge41
  
Abschnitt 4  
Sonstige Verfahrensvorschriften  
  
Abschluss des Vergabeverfahrens42
Losverfahren43
Bewerbungsfristen bei Anträgen auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahlen44
Serviceverfahren der Stiftung45
  
Kapitel 4  
Schlussvorschrift  
  
Inkrafttreten, Außerkrafttreten46
  
Anlagen  
  
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein ZweitstudiumAnlage 1
Ermittlung der DurchschnittsnoteAnlage 2
Ermittlung der Punktzahl der HochschulzugangsberechtigungAnlage 3
Ermittlung des ProzentrangsAnlage 4


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsStudPlVergabeVO,SN - Sächsische Studienplatzvergabeverordnung/
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