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§ 2 ZustVKleing
Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Kleingartenwesens
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Kleingartenwesens
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZustVKleing,NW
Gliederungs-Nr.: 239
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 2 ZustVKleing – In-Kraft-Treten, Berichtspflicht

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Über die Erfahrungen mit dieser Verordnung ist der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2007 zu berichten.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZustVKleing,NW - V. ü. Zust. auf dem Gebiet des Kleingartenwesens/
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