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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZustVO AG Straf,NW - Zuständigkeitsverordnung Amtsgerichte Strafsachen/
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§ 6 ZustVO AG Straf
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Verordnung über die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Strafsachen gegen Erwachsene, in Jugendstrafsachen, in Bußgeldverfahren und Freiheitsentziehungssachen nach dem Aufenthaltsgesetz
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 6 ZustVO AG Straf – Konzentration der Verkehrsordnungswidrigkeiten
Den in der Anlage 3 aufgeführten Amtsgerichten obliegt in Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24 bis 24c des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) in der jeweils geltenden Fassung die Entscheidung bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide, die von den dort genannten Kreisen und kreisfreien Städten erlassen worden sind.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZustVO AG Straf,NW - Zuständigkeitsverordnung Amtsgerichte Strafsachen/
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