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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BVOTb NRW,NW - Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte/
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§ 5 BVOTb NRW
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts- und Krankheitsfällen an Tarifbeschäftigte (Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte - BVOTb NRW)
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts- und Krankheitsfällen an Tarifbeschäftigte (Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte - BVOTb NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 5 BVOTb NRW – Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und gilt für Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2011 entstanden sind.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/BVOTb NRW,NW - Beihilfenverordnung Tarifbeschäftigte/
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