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/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HzG,HE - Hoheitszeichengesetz/
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§ 1 HzG
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen
Landesrecht Hessen
§ 1 HzG
1Das Landeswappen zeigt im blauen Schilde einen neunmal silbern und rot geteilten steigenden Löwen mit goldenen Krallen. 2Auf dem Schilde ruht ein Gewinde aus goldenem Laubwerk mit von blauen Perlen gebildeten Früchten.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Hessen/HzG,HE - Hoheitszeichengesetz/
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