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Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: StVollstrO
Gliederungs-Nr.: 4300
Normtyp: Rechtsverordnung

Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)

Vom 1. August 2011 (JMBl. NRW S. 154)

Geändert durch AV vom 6. Juli 2017 (JMBl. NRW S. 182)

     

Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) und Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO)

AV d. JM vom 1. August 2011 (4300 - III. 21)
- JMBl. NRW S. 154 -

I.
Die Landesjustizverwaltungen und die Bundesministerin der Justiz haben die Neufassung der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO) und der Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO) wie folgt vereinbart:

Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO)

> Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO)

II.
Die Strafvollstreckungsordnung und die Einforderungs- und Beitreibungsanordnung treten mit Wirkung zum 1. August 2011 in Kraft.

III.
Meine AV vom 22. März 2001 (4300 - III A. 21) hebe ich mit Wirkung vom 1. August 2011 auf.

 

Inhaltsübersicht (4) §§
  
Abschnitt 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Geltungsbereich1
Nachdrückliche Vollstreckung2
Aufgaben der Vollstreckungsbehörde3
Vollstreckungsbehörde4
(aufgehoben)5
Sachliche Zuständigkeit für dringende Vollstreckungsanordnungen6
Örtliche Zuständigkeit der Vollstreckungsbehörde7
Vollstreckung von Gesamtstrafen8
Vollstreckungshilfe9
Geschäfte der Strafvollstreckung10
(aufgehoben)11
(aufgehoben)12
Urkundliche Grundlage der Vollstreckung13
Weitere urkundliche Grundlagen der Vollstreckung14
Vollstreckungsheft15
Inhalt des Vollstreckungsheftes16
Absehen von der Vollstreckung bei Auslieferung und Ausweisung17
Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland18
Rechtskraft bei einzelnen Verurteilten19
Verlängerung der Verjährung20
Beschwerden21
  
Abschnitt 2  
Vollstreckung von Freiheitsstrafen  
  
Vollstreckungsplan22
Sachliche Vollzugszuständigkeit23
Örtliche Vollzugszuständigkeit24
Strafvollstreckung bei jungen Verurteilten25
Abweichen vom Vollstreckungsplan26
Ladung zum Strafantritt27
Überführungsersuchen28
Einweisung durch das Aufnahmeersuchen29
Inhalt des Aufnahmeersuchens30
Anlagen zum Aufnahmeersuchen31
(aufgehoben)32
Vorführungs- und Haftbefehl33
Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafvollstreckung34
Anzeige vom Strafantritt und andere Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörde35
Überwachungspflicht der Vollstreckungsbehörde36
Allgemeine Regeln für die Strafzeitberechnung37
Strafbeginn38
Anrechnung von Untersuchungshaft, einer anderen Freiheitsentziehung oder von Geldstrafe39
Anrechnung einer nach Rechtskraft des Urteils im Ausland erlittenen Freiheitsentziehung39a
Berechnung des Strafrestes40
Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen und bei anderweitiger Verurteilung41
Gerichtliche Entscheidung über die Strafzeitberechnung42
Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen43
Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung44
Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus demselben Verfahren44a
Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt aus verschiedenen Verfahren44b
Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Voraussetzungen45
Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Verfahren46
Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung aus Gründen der Vollzugsorganisation46a
Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde an die Bundeswehr47
  
Abschnitt 3  
Vollstreckung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafen  
  
Geldstrafen48
Ersatzfreiheitsstrafen49
Vollstreckungsverfahren50
Ladung zum Strafantritt. Aufnahmeersuchen51
(aufgehoben)52
  
Abschnitt 4  
Vollstreckung von Maßregeln der Besserung und Sicherung  
  
Vollstreckung freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung53
Vollstreckung mehrerer freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung54
Führungsaufsicht54a
Berufsverbot55
Entziehung der Fahrerlaubnis und Einziehung des Führerscheins56
  
Abschnitt 5  
Vollstreckung anderer Rechtsfolgen  
  
Unterabschnitt 1  
Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Bekanntgabe des Urteils. Fahrverbot  
  
Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten57
(aufgehoben)58
Bekanntgabe des Urteils59
Fahrverbot59a
  
Unterabschnitt 2  
Verfall. Einziehung. Unbrauchbarmachung. Vernichtung  
  
Teil A  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Rechtserwerb bei Verfall und Einziehung60
Wegnahme von Gegenständen61
Eidesstattliche Versicherung. Wertersatz62
Verwertung. Unbrauchbarmachung. Vernichtung. Überwachung von Anweisungen bei Einziehungsvorbehalt63
Veräußerung verfallener oder eingezogener Gegenstände64
Mitwirkung anderer Behörden und Stellen bei der Veräußerung65
Verwendung für Zwecke der Justizverwaltung und ähnliche Zwecke66
Abgabe als Forschungs- und Lehrmittel67
Verwendung für karitative oder humanitäre Zwecke67a
Absehen von der Verwertung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung68
Entschädigung68a
  
Teil B  
Verwendung bestimmter Gegenstände  
  
Jagdwaffen, Jagd- und Forstgeräte, Wild und Hunde69
Andere Waffen und verbotene Gegenstände70
Fischereigeräte71
Funkanlagen72
Kraftfahrzeuge73
Arzneimittel und chemische Stoffe74
Radioaktive Stoffe74a
Betäubungsmittel75
Falschgeld76
Devisenwerte77
Virtuelle Währungen77a
Inländische Zahlungsmittel78
Inländische Wertpapiere79
Messgeräte, Verpackungen und unverpackte Waren80
Schriften, Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und Darstellungen81
Weine82
Andere unter das Weingesetz fallende Erzeugnisse und Getränke83
Andere unter das Weingesetz fallende Stoffe und Gegenstände84
Branntwein und Branntweinerzeugnisse85
Brenn- oder Wiengeräte86
  
Abschnitt 6  
Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  
  
Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmungen87
  
Abschnitt 7  
Vollstreckung gerichtlich erkannter Ordnungs- und Zwangshaft in Straf- und Bußgeldsachen  
  
Anzuwendende Vorschriften, ergänzende Bestimmung88
(4) Red. Anm.:

Inhaltsübersicht wurde redaktionelle angepasst.



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