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- §§ 22 - 47, Abschnitt 2 - Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Aktueller Ordner
- § 22 StVollstrO, Vollstreckungsplan
- § 23 StVollstrO, Sachliche Vollzugszuständigkeit
- § 24 StVollstrO, Örtliche Vollzugszuständigkeit
- § 25 StVollstrO, Strafvollstreckung bei jungen Verurteilten
- § 26 StVollstrO, Abweichen vom Vollstreckungsplan
- § 27 StVollstrO, Ladung zum Strafantritt
- § 28 StVollstrO, Überführungsersuchen
- § 29 StVollstrO, Einweisung durch das Aufnahmeersuchen
- § 30 StVollstrO, Inhalt des Aufnahmeersuchens
- § 31 StVollstrO, Anlagen zum Aufnahmeersuchen
- § 32 StVollstrO (weggefallen)
- § 33 StVollstrO, Vorführungs- und Haftbefehl
- § 34 StVollstrO, Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafvollstreckung
- § 35 StVollstrO, Anzeige vom Strafantritt und andere Mitteilungen an die Vollstreckungsbehörde
- § 36 StVollstrO, Überwachungspflicht der Vollstreckungsbehörde
- § 37 StVollstrO, Allgemeine Regeln für die Strafzeitberechnung
- § 38 StVollstrO, Strafbeginn
- § 39 StVollstrO, Anrechnung von Untersuchungshaft, einer anderen Freiheitsentziehung oder von Gel...
- § 39a StVollstrO, Anrechnung einer nach Rechtskraft des Urteils im Ausland erlittenen Freiheitsen...
- § 40 StVollstrO, Berechnung des Strafrestes
- § 41 StVollstrO, Berechnung der Strafzeit bei Gesamtstrafen und bei anderweitiger Verurteilung
- § 42 StVollstrO, Gerichtliche Entscheidung über die Strafzeitberechnung
- § 43 StVollstrO, Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen
- § 44 StVollstrO, Zusammentreffen von Freiheitsstrafen und Sicherungsverwahrung
- § 44a StVollstrO, Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen ...
- § 44b StVollstrO, Zusammentreffen von Freiheitsstrafe mit Unterbringung in einem psychiatrischen ...
- § 45 StVollstrO, Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Voraussetzungen
- § 46 StVollstrO, Unterbrechung der Strafvollstreckung bei Vollzugsuntauglichkeit. Verfahren
- § 46a StVollstrO, Aufschub und Unterbrechung der Strafvollstreckung aus Gründen der Vollzugsorgan...
- § 47 StVollstrO, Mitteilungen der Vollstreckungsbehörde an die Bundeswehr