Schnelle Seitennavigation
zu aktuellem Ordnerzu Gliederungsaufbau
zu Inhalsübersicht-Funktionen
Inhaltsübersicht
zu Seitennavigation/Gesetze des Bundes und der Länder/Bremen/BremSÜG,HB - Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz/§§ 25 - 32, 5. Abschnitt - Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüfungen für .../
Pfad
- Gesetze des Bundes und der Länder
- Bremen
- BremSÜG,HB - Bremisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz
- §§ 25 - 32, 5. Abschnitt - Sonderregelungen bei Sicherheitsüberprüf...
Aktueller Ordner
- § 25 BremSÜG, Anwendungsbereich
- § 26 BremSÜG, Zuständigkeit
- § 27 BremSÜG, Sicherheitserklärung
- § 28 BremSÜG, Abschluss der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse
- § 29 BremSÜG, Aktualisierung der Sicherheitserklärung
- § 30 BremSÜG, Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse
- § 31 BremSÜG, Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle
- § 32 BremSÜG, Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien