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Käseverordnung
Bundesrecht
Titel: Käseverordnung
Normgeber: Bund
Redaktionelle Abkürzung: KäseV
Gliederungs-Nr.: 7842-6
Normtyp: Rechtsverordnung

Käseverordnung

In der Fassung der Bekanntmachung vom 14. April 1986 (BGBl. I S. 412)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4723)

- Anlage 5 und 6 hier nicht wiedergegeben -

Redaktionelle Inhaltsübersicht §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Begriffsbestimmungen1
Anwendungsbereich2
Anforderungen an die Herstellung von Käse3
Anforderungen an die Herstellung von Erzeugnissen aus Käse4
Fettgehaltsstufen5
  
Zweiter Abschnitt  
Käse  
  
Käsegruppen6
Standardsorten7
Geografische Herkunftsbezeichnungen8
(weggefallen)9
(weggefallen)10
Güteklasse, Markenkäse, Güteprüfungen für inländische Markenkäse11
Markenkäse aus anderen Mitgliedstaaten11a
  
Dritter Abschnitt  
Erzeugnisse aus Käse  
  
Trockenmasse12
Kochkäse13
  
Vierter Abschnitt  
Kennzeichnung  
  
Allgemeine Vorschriften14
Zusätzliche Kennzeichnung bei Käse15
Zusätzliche Kennzeichnung bei Erzeugnissen aus Käse16
Besondere Hinweise auf Standardsorten bei Erzeugnissen aus Käse17
(weggefallen)18
(weggefallen)19
  
Fünfter Abschnitt  
Labaustauschstoffe und Lab-Pepsin-Zubereitungen  
  
Herstellung von Labaustauschstoffen20
Verbringen von Labaustauschstoffen in den Geltungsbereich der Verordnung21
Abgabe und Kennzeichnung von Lab-Pepsin-Zubereitungen und Labaustauschstoffen22
  
Sechster Abschnitt  
(weggefallen) 23 - 26
  
Siebenter Abschnitt  
Ergänzende Vorschriften  
  
Befugnisse der Länder27
Ausländische Käse und ausländische Erzeugnisse aus Käse28
Besondere Zubereitungen29
  
Achter Abschnitt  
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften  
  
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten30
Ordnungswidrigkeiten31
Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und an die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung31a
(In-Kraft-Treten)32
  
Anlagen  
  
Standardsorten
(zu § 7)
Anlage 1
(weggefallen)Anlage 1a
Geografische Herkunftsbezeichnung
(zu § 8)
Anlage 1b
Trockenmassegehalt bei Schmelzkäse und Schmelzkäsezubereitungen
(zu § 12)
Anlage 2
(weggefallen)Anlage 3
Bestimmungen über die Durchführung von Käseprüfungen
(zu § 11 Abs. 9)
Anlage 4
- hier nicht wiedergegeben -Anlage 5
- hier nicht wiedergegeben -Anlage 6


/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/KäseV - Käseverordnung/
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