Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2014,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2014/
Dokument
§ 4 ZZV SS 2014
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2014
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2014
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 4 ZZV SS 2014
Soweit sich die der Festsetzung nach § 1 zugrunde liegenden Daten wesentlich ändern, wird das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung die Zulassungszahlen durch Rechtsverordnung, die rückwirkend in Kraft tritt, neu festsetzen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2014,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2014/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5918109,5
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5918109,5
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.