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Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (VVVG)
Landesrecht Sachsen
Titel: Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (VVVG)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: VVVG
Gliederungs-Nr.: 113-5
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (VVVG)

Vom 19. Oktober 1993 (SächsGVBl. S. 949)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2023 (SächsGVBl. 2024 S. 19)

Inhaltsübersicht §§
  
Teil 1  
Allgemeine Bestimmungen  
  
Anwendungsbereich1
Stimmrecht2
  
Teil 2  
Volksantrag  
  
Abschnitt 1  
Vertrauensperson, Unterstützungsunterschriften und deren Bestätigung durch die Gemeinde  
  
Vertrauensperson3
Besondere Anforderungen bei berufsreglementierenden Regelungen3a
Unterschriftenbogen4
Unterstützungsunterschriften5
Bestätigung durch die Gemeinde6
(weggefallen)7
  
Abschnitt 2  
Einreichung, Prüfung und Kosten  
  
Einreichung und Stellungnahme8
(weggefallen)9
Prüfung10
Zuständigkeit und Verfahren des Verfassungsgerichtshofs11
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes12
Veröffentlichung13
Behandlung im Landtag14
Kosten15
  
Teil 3  
Volksbegehren  
  
Abschnitt 1  
Allgemeines  
  
Einleitung des Volksbegehrens16
Veröffentlichung17
  
Abschnitt 2  
Unterstützungsunterschriften und deren Bestätigung durch die Gemeinde  
  
Unterschriftenbogen18
Unterstützungsunterschriften und deren Bestätigung durch die Gemeinde19
  
Abschnitt 3  
Einreichung, Prüfung und Kosten  
  
Unterstützungsfrist20
Prüfung21
Feststellung des Ergebnisses22
Zuständigkeit, Verfahren und Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs23
Kostenerstattung für die Organisation24
Kosten25
  
Teil 4  
Volksentscheid  
  
Abschnitt 1  
Vorbereitung und Organisation der Abstimmung  
  
Abstimmungstag26
Bekanntmachung von Tag und Gegenstand des Volksentscheids27
Ausübung des Stimmrechts28
Gliederung des Abstimmungsgebiets29
Abstimmungsorgane30
Berufung der Abstimmungsorgane30a
Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse und -vorstände30b
Ehrenämter30c
Mitwirkung der Landkreise und Gemeinden31
Stimmberechtigtenverzeichnis und Stimmschein32
Stimmzettel33
  
Abschnitt 2  
Abstimmungshandlung  
  
Öffentlichkeit der Abstimmungshandlung34
Unzulässige Beeinflussung der Abstimmung35
Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses36
Stimmabgabe mit Stimmzetteln37
Briefabstimmung38
  
Abschnitt 3  
Ermittlung, Feststellung und Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses  
  
Ungültige Stimmabgaben und Stimmen, Auslegungsregeln, Zurückweisung von Abstimmungsbriefen39
Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses40
Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses41
  
Abschnitt 4  
Zustandekommen und Prüfung  
  
Annahme eines Gesetzentwurfs42
Prüfung43
Beschwerde zum Verfassungsgerichtshof44
  
Abschnitt 5  
Vorschriften über besondere Abstimmungen  
  
Nachabstimmung45
Wiederholung des Volksentscheids46
  
Abschnitt 6  
Kosten  
  
Kostenerstattung für den Abstimmungskampf47
Kosten48
  
Teil 5  
Verfassungsänderung durch Volksentscheid  
  
Verfassungsänderung auf Initiative des Landtags49
Verfassungsänderung auf Initiative des Volkes50
  
Teil 6  
Schlussbestimmungen  
  
Anfechtung51
Verordnungsermächtigung52
Ordnungswidrigkeiten52a
Übergangsregelung53
Fristen und Termine54
Einschränkung von Grundrechten54a
In-Kraft-Treten55
Prüfraster für die VerhältnismäßigkeitsprüfungAnlage


/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/VVVG,SN - Volksentscheidsgesetz/
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