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Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/SUVO,SH - Sonderurlaubsverordnung/
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Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten (Sonderurlaubsverordnung - SUVO)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Landesverordnung über die Bewilligung von Urlaub aus anderen Anlässen für die Beamtinnen und Beamten
(Sonderurlaubsverordnung - SUVO)
GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 2030-5-163
Vom 29. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 796)
Geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1546)
Aufgrund des § 68 Absatz 2 Satz 2 des Landesbeamtengesetzes (LBG) verordnet die Landesregierung:
Inhaltsübersicht | §§ |
Teil 1 | |
Verfahrensvorschriften | |
Geltungs- und Anwendungsbereich | 1 |
Verfahren | 2 |
Widerruf, Verlegung und Erkrankung | 3 |
Ersatz von Aufwendungen | 4 |
Fortzahlung der Besoldung | 5 |
Teil 2 | |
Einzeltatbestände | |
Sonderurlaub zur Ausübung staatsbürgerlicher Rechte und zur Erfüllung staatsbürgerlicher Pflichten | 6 |
Sonderurlaub für Zwecke der Gefahrenabwehr und für humanitäre Zwecke | 7 |
Sonderurlaub für gewerkschaftliche Zwecke | 8 |
Sonderurlaub für Zwecke der militärischen Verteidigung sowie für politische, kirchliche und Selbsthilfezwecke | 9 |
Sonderurlaub für sportliche Zwecke | 10 |
Höchstdauer eines Sonderurlaubs nach den §§ 7 bis 10 | 11 |
Sonderurlaub für gesundheitliche Zwecke | 12 |
Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen | 13 |
Sonderurlaub zur Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines Bundesfreiwilligendienstes oder eines freiwilligen Wehrdienstes | 14 |
Sonderurlaub zur Ausübung einer Tätigkeit in öffentlichen zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtungen | 15 |
Sonderurlaub zur Wahrnehmung von Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit | 16 |
Sonderurlaub zur Übernahme einer Lehrtätigkeit an deutschen Auslandsschulen, Europaschulen oder im Nordschleswigschen Schuldienst | 17 |
Sonderurlaub für Angehörige des wissenschaftlichen Personals | 18 |
Sonderurlaub in besonderen Fällen | 19 |
Ausnahmen | 20 |
Teil 3 | |
Schlussvorschrift | |
Inkrafttreten, Außerkrafttreten | 21 |
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/SUVO,SH - Sonderurlaubsverordnung/
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