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/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2017,SH - Haushaltsgesetz 2017/
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§ 33 HG 2017
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017)
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 (Haushaltsgesetz 2017)
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 33 HG 2017 – Weitergeltung von Bestimmungen
Die nach diesem Gesetz erteilten Ermächtigungen gelten bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes für das folgende Haushaltsjahr weiter. § 18 Absatz 2 LHO bleibt hiervon unberührt.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2017,SH - Haushaltsgesetz 2017/
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