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Aktueller Ordner
- § 67 BWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
- § 68 BWO, Zählung der Wähler
- § 69 BWO, Zählung der Stimmen
- § 70 BWO, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- § 71 BWO, Schnellmeldungen, vorläufige Wahlergebnisse
- § 72 BWO, Wahlniederschrift
- § 73 BWO, Übergabe und Verwahrung der Wahlunterlagen
- § 74 BWO, Behandlung der Wahlbriefe, Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefwahler...
- § 75 BWO, Zulassung der Wahlbriefe, Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
- § 76 BWO, Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis
- § 77 BWO, Ermittlung und Feststellung des Zweitstimmenergebnisses im Land
- § 78 BWO, Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landeslistenwahl
- § 79 BWO, Bekanntmachung der endgültigen Wahlergebnisse
- § 80 BWO, Benachrichtigung der gewählten Landeslistenbewerber
- § 81 BWO, Überprüfung der Wahl durch die Landeswahlleiter und den Bundeswahlleiter