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/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VerfGHG NRW,NW - Verfassungsgerichtshofgesetz/§§ 31 - 62, Dritter Teil - Besondere Verfahrensvorschriften/§§ 53 - 61, Achtes Kapitel - Entscheidungen über Individualverfassungsbeschwerden/
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§ 60 VerfGHG NRW
Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Verfassungsgerichtshofgesetz - VerfGHG NRW)
Gesetz über den Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen (Verfassungsgerichtshofgesetz - VerfGHG NRW)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Dritter Teil – Besondere Verfahrensvorschriften → Achtes Kapitel – Entscheidungen über Individualverfassungsbeschwerden
§ 60 VerfGHG NRW – Entscheidungen über einstweilige Anordnungen; Entscheidungen nach Erledigung der Hauptsache
§ 58 Absatz 2 und 3, § 59 Absatz 2 gelten entsprechend für die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig oder offensichtlich unbegründet. § 58 Absatz 2, § 59 Absatz 2 gelten ferner entsprechend für Entscheidungen nach Erledigung der Hauptsache. Wird eine Verfassungsbeschwerde vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen oder für erledigt erklärt, entscheidet über die Einstellung des Verfahrens auch dann die Kammer, wenn der Verfassungsgerichtshof in voller Besetzung mit der Verfassungsbeschwerde befasst ist.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/VerfGHG NRW,NW - Verfassungsgerichtshofgesetz/§§ 31 - 62, Dritter Teil - Besondere Verfahrensvorschriften/§§ 53 - 61, Achtes Kapitel - Entscheidungen über Individualverfassungsbeschwerden/
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http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167426,65,20220305
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