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Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzierungsverordnung - FESchVO)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen (Ersatzschulfinanzierungsverordnung - FESchVO)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: FESchVO
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen
(Ersatzschulfinanzierungsverordnung - FESchVO)

Vom 18. März 2005 (GV. NRW. S. 230, 424, 635)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. März 2023 (GV. NRW. S. 203)

Auf Grund des § 115 Abs. 1 und 2 sowie des § 133 Abs. 2 des Schulgesetzes (SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium sowie mit Zustimmung der für Schulen und für Haushalt und Finanzen zuständigen Landtagsausschüsse verordnet:

Inhaltsübersicht (1) §§
  
Grundsätze (zu § 105 SchulG)1
Landeszuschuss und Eigenleistung (zu § 106 SchulG)2
Personalkosten für Lehrpersonal (zu § 107 Abs. 1 bis 3 SchulG)3
Stellenbudget für Lern- und Entwicklungsstörungen3a
Unterrichtsbedarf im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I3b
Personalkosten für Verwaltungs- und Hauspersonal (zu § 107 Abs. 4 bis 6 SchulG)4
Sachkosten (zu § 108 SchulG)5
Aufwendungen für Miete oder Pacht (zu § 109 SchulG)6
Förderfähige Schulbaumaßnahmen (zu § 110 SchulG)7
Förderung der schulischen Inklusion7a
Folgelasten aufgelöster Schulen (zu § 111 SchulG)8
Haushaltsplan, Beantragung und Festsetzung der Zuschüsse (zu § 112 SchulG)9
Jahresrechnung und Verwendungsnachweis (zu § 113 SchulG)10
Prüfungsrecht (zu § 114 SchulG)11
Sonderregelung für die Anerkennung der schulisch genutzten Fläche12
(zu § 115 Absatz 3 SchulG) Übergangsvorschriften13
Festsetzung der Bewirtschaftungspauschale14
(zu § 133 SchulG) Inkrafttreten15
  
Anlagen  
  
Musterhaushaltsplan/JahresrechnungAnlage 1
Stellenplan- und Besoldungsübersicht Anlage 2
VerwaltungskräftepauschaleAnlage 3
Stellenausstattung mit Schulhausmeisterinnen und SchulhausmeisternAnlage 4
Grundpauschale (Sachkosten)Anlage 5
Refinanzierungshöchstsätze für Raumprogramme allgemein bildender und berufsbildender Ersatzschulen, Ersatzförderschulen sowie Freier WaldorfschulenAnlage 6
Verwendungsnachweis Stellenbudget für Lern- und Entwicklungsstörungen Anlage 7
Beförderungsstellenberechnungen Anlage 8
(1) Red. Anm.:

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/FESchVO,NW - Ersatzschulfinanzierungsverordnung/
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