Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/BbgVwGG,BB - Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz/
Dokument
§ 12 BbgVwGG
Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz - BbgVwGG)
Gesetz über die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit und zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz - BbgVwGG)
Landesrecht Brandenburg
§ 12 BbgVwGG
(1) Die bei den Kreisgerichten - Kammern für Verwaltungssachen - anhängigen Verfahren gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Ausnahme der Baulandsachen in dem Stand, in dem sie sich befinden, auf das nach § 2 Abs. 1 zuständige Verwaltungsgericht über.
(2) Die bei dem Bezirksgericht Potsdam - Senate für Verwaltungssachen - anhängigen Verfahren gehen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes mit Ausnahme der Baulandsachen in dem Stand, in dem sie sich befinden, auf das Oberverwaltungsgericht über.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Brandenburg/BbgVwGG,BB - Brandenburgisches Verwaltungsgerichtsgesetz/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145408,13
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=145408,13
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.