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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AZV - Arbeitszeitverordnung/
Dokument
§ 10 AZV
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV)
Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung - AZV)
Bundesrecht
§ 10 AZV – Arbeitsplatz
Bei mobilem Arbeiten kann von der Dienstleistungspflicht am Arbeitsplatz abgewichen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/AZV - Arbeitszeitverordnung/
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