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- BremBesG,HB - Bremisches Besoldungsgesetz
- §§ 1 - 18, Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
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- § 4 BremBesG, Anspruch auf Besoldung
- § 5 BremBesG, Öffentlich-rechtliche Dienstherren
- § 6 BremBesG, Hauptberuflichkeit
- § 7 BremBesG, Weitergewährung der Besoldung bei einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand o...
- § 8 BremBesG, Besoldung bei mehreren Hauptämtern
- § 9 BremBesG, Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
- § 9a BremBesG, Besoldung bei Pflegezeit und Familienpflegezeit
- § 10 BremBesG, Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
- § 11 BremBesG, Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche...
- § 12 BremBesG, Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
- § 13 BremBesG, Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
- § 14 BremBesG, Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
- § 15 BremBesG, Abtretung und Verpfändung von Besoldung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- § 16 BremBesG, Rückforderung von Besoldung
- § 17 BremBesG, Aufwandsentschädigung
- § 18 BremBesG, Anpassung der Besoldung