Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DrogenkV,NW - Drogenkonsumraumverordnung/
Dokument
§ 1 DrogenkV
Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen
Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
§ 1 DrogenkV – Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis
Eine Erlaubnis zum Betrieb von Drogenkonsumräumen kann auf Antrag von der obersten Landesgesundheitsbehörde nur erteilt werden, wenn die in § 2 aufgeführten Betriebszwecke verfolgt und die Mindeststandards nach den §§ 3 bis 11 eingehalten werden.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/DrogenkV,NW - Drogenkonsumraumverordnung/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=166851,2
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=166851,2
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.