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Gesetz über die Landtagswahlen (Landtagswahlgesetz - LWG)
Landesrecht Baden-Württemberg
Titel: Gesetz über die Landtagswahlen (Landtagswahlgesetz - LWG)
Normgeber: Baden-Württemberg
Amtliche Abkürzung: LWG
Gliederungs-Nr.: 1113
Normtyp: Gesetz

Gesetz über die Landtagswahlen
(Landtagswahlgesetz - LWG)

In der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237)

Inhaltsübersicht §§
  
1. Abschnitt  
Wahlsystem  
  
Zahl der Abgeordneten und Art der Wahl1
Wahl in den Wahlkreisen und nach Landeslisten; Verteilung der Abgeordnetensitze2
Verbot der Verbindung von Wahlvorschlägen3
  
2. Abschnitt  
Gliederung des Wahlgebiets  
  
Wahlgebiet4
Wahlkreise5
Wahlbezirke6
  
3. Abschnitt  
Wahlrecht und Wählbarkeit  
  
Wahlrecht7
Ausübung des Wahlrechts8
Wählbarkeit9
  
4. Abschnitt  
Wahlorgane  
  
Gliederung der Wahlorgane10
Landeswahlleiter und Landeswahlausschuss11
Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschüsse12
Wahlvorsteher und Wahlvorstände13
Wahlvorsteher und Briefwahlvorstände14
Mitgliedschaft in Wahlorganen15
Tätigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände16
Ehrenämter17
Amtsdauer und Beschlussfähigkeit der Wahlausschüsse und Wahlvorstände18
  
5. Abschnitt  
Vorbereitung der Wahl  
  
Wahltag19
Mitwirkung der Landkreise, Gemeinden und des Statistischen Landesamts20
Wählerverzeichnisse21
Wahlscheine22
Wahlräume und deren Ausstattung23
  
6. Abschnitt  
Wahlvorschläge  
  
Aufstellung von Wahlbewerbern und Unterzeichnung der Wahlvorschläge24
Inhalt der Wahlvorschläge25
Einreichung der Wahlvorschläge26
Vertrauensleute27
Zurücknahme und Änderung von Wahlvorschlägen28
Beseitigung von Mängeln der Wahlvorschläge29
Zulassung der Wahlvorschläge30
Rechtsmittel31
Bekanntmachung der Wahlvorschläge32
  
7. Abschnitt  
Wahlhandlung  
  
Wahlzeit33
Öffentlichkeit der Wahlhandlung34
Unzulässige Wahlpropaganda und Unterschriftensammlung, unzulässige Veröffentlichung von Wählerbefragungen35
Wahrung des Wahlgeheimnisses36
Stimmzettel, Umschläge37
Stimmabgabe38
  
8. Abschnitt  
Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses  
  
Öffentlichkeit der Ergebnisfeststellung39
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk40
Feststellung des Briefwahlergebnisses41
Ungültige Stimmen, Zurückweisung von Wahlbriefen42
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis43
Feststellung des Zweitstimmenergebnisses und der Sitzverteilung44
Bekanntmachung des Wahlergebnisses45
Erwerb der Mitgliedschaft im Landtag46
  
9. Abschnitt  
Ausscheiden und Ersatz von Abgeordneten  
  
Mandatsnachfolge47
Feststellung der Mandatsnachfolge48
Folgen eines Parteiverbots49
  
10. Abschnitt  
Nachwahl und Wiederholungswahl  
  
Nachwahl50
Wiederholungswahl51
  
11. Abschnitt  
Staatliche Mittel für Parteien und Einzelbewerber  
  
Auszahlung staatlicher Mittel an Parteien52
Staatliche Mittel für Einzelbewerber53
  
12. Abschnitt  
Schlussbestimmungen  
  
Anfechtung54
Ordnungswidrigkeiten55
Wahlkosten56
Wahlordnung57
Ermächtigung zur Verkürzung von Fristen und Terminen bei Auflösung des Landtags58
Fristen, Termine und Form59
Wahlstatistik60
Übergangsregelung61
  
  Anlage
  
Anlage zu § 5 Abs. 1 Satz 2 (Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg) Anlage


/Gesetze des Bundes und der Länder/Baden-Württemberg/LWG,BW - Landtagswahlgesetz/
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