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Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: PsychKG
Gliederungs-Nr.: 2128
Normtyp: Gesetz

Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)

Vom 17. Dezember 1999 (GV. NRW. S. 662)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. April 2022 (GV. NRW. S. 499)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht §§
  
Abschnitt I  
Allgemeines  
  
Anwendungsbereich1
Grundsatz2
  
Abschnitt II  
Allgemeine Bestimmungen über die Hilfen für psychisch Kranke  
  
Ziel und Art der Hilfen3
Anspruch auf Hilfen4
Träger der Hilfen5
Zusammenarbeit6
  
Abschnitt III  
Vorsorgende Hilfe für psychisch Kranke  
  
Ziel der vorsorgenden Hilfe7
Durchführung der Hilfe8
Maßnahmen der unteren Gesundheitsbehörden9
  
Abschnitt IV  
Unterbringung  
  
Unterbringung10
Aufgabenübertragung, Aufsicht10a
Voraussetzungen der Unterbringung11
Sachliche Zuständigkeit12
Anwendung der Vorschriften über die freiwillige Gerichtsbarkeit13
Sofortige Unterbringung14
Beendigung der Unterbringung15
Rechtsstellung der Betroffenen16
Aufnahme, Eingangsuntersuchung und Erforderlichkeit der weiteren Unterbringung17
Behandlung18
Persönlicher Besitz19
Besondere Sicherungsmaßnahmen20
Schriftverkehr21
Besuche, Telefongespräche, Telekommunikation22
Besuchskommissionen23
Beschwerdestellen24
Beurlaubungen25
Freiwilliger Krankenhausaufenthalt26
  
Abschnitt V  
Nachsorgende Hilfe für psychisch Kranke  
  
Ziel der nachsorgenden Hilfe27
Durchführung28
Mitwirkung bei der Aussetzung29
  
Abschnitt VI  
Zuständigkeit und Kosten  
  
Aufsichtsbehörden30
Landesfachbeirat Psychiatrie31
Meldepflichten, Berichterstattung, Landespsychiatrieplan32
Kosten der Hilfen für psychisch Kranke33
Kosten der Unterbringung34
Kosten der Behandlung35
Einschränkung von Grundrechten36
Änderungsvorschrift37
Inkrafttreten38
Berichtspflicht39


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/PsychKG,NW - Psychisch-Kranken-Gesetz/
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