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Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO)
Landesrecht Sachsen
Titel: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO)
Normgeber: Sachsen
Amtliche Abkürzung: SächsEigBVO
Gliederungs-Nr.: 54-1.1/4
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen
(Sächsische Eigenbetriebsverordnung - SächsEigBVO)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 816) (1)

Inhaltsübersicht§§
  
Erster Abschnitt 
Verfassung und Verwaltung 
  
Geltungsbereich, Rechtsgrundlagen1
Zusammenfassung von Unternehmen2
Betriebsleitung3
Aufgaben der Betriebsleitung4
Vertretungsberechtigung der Betriebsleitung5
Betriebsausschuss6
Aufgaben des Betriebsausschusses7
Aufgaben des Gemeinderats8
Stellung des Bürgermeisters9
Bedienstete beim Eigenbetrieb10
  
Zweiter Abschnitt 
Wirtschaftsführung 
  
Vermögen11
Erhaltung des Vermögens12
Vergütung von Leistungen13
Kassenwirtschaft14
Wirtschaftsjahr15
Wirtschaftsplan16
Vorbericht17
Erfolgsplan18
Liquiditätsplan19
Finanzplanung20
Stellenübersicht21
Zwischenbericht22
Änderung des Wirtschaftsplans, Risikofrüherkennung23
  
Dritter Abschnitt 
Rechnungswesen 
  
Buchführung, Kosten- und Leistungsrechnung24
Liquiditätsrechnung25
Bilanz26
Behandlung von Beiträgen und Zuweisungen27
Gewinn- und Verlustrechnung28
Anhang, Anlagennachweis29
Lagebericht30
  
Vierter Abschnitt 
Jahresabschluss 
  
Jahresabschluss und Lagebericht31
Prüfung des Jahresabschlusses32
Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk33
Feststellung des Jahresabschlusses34
  
Fünfter Abschnitt 
Schlussbestimmungen 
  
Inkrafttreten, Außerkrafttreten35
Übergangsbestimmung36
(1) Red. Anm.:

Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung

Vom 10. Dezember 2018

Auf Grund des Artikels 2 der Ersten Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung vom 21. August 2018 (SächsGVBl. S. 593) wird nachstehend der Wortlaut der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung in der seit dem 22. September 2018 geltenden Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:

  1. 1.

    die am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Verordnung vom 16. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 941),

  2. 2.

    den am 15. November 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 28. September 2017 (SächsGVBl. S. 547),

  3. 3.

    den am 22. September 2018 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Sachsen/SächsEigBVO,SN - Sächsische Eigenbetriebsverordnung/
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