Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument

Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)

Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: AO-SF
Gliederungs-Nr.: 223
Normtyp: Rechtsverordnung

Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Klinikschule
(Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF)

Vom 29. April 2005 (GV. NRW. S. 538, 625)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 23. März 2022 (GV. NRW. S. 405)

Auf Grund der §§ 10 Abs. 6, 19 Abs. 3, 52 und 65 Abs. 4 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird mit Zustimmung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtags verordnet:

Inhaltsübersicht §§
  
Erster Teil  
Sonderpädagogische Förderung  
  
1. Abschnitt  
Grundlagen  
  
Inklusive Bildung1
Orte und Schwerpunkte der sonderpädagogischen Förderung2
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung3
Lern- und Entwicklungsstörungen
(Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung)
4
Geistige Behinderung
(Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung)
5
Körperbehinderung
(Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung)
6
Hörschädigungen
(Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation)
7
Sehschädigungen
(Förderschwerpunkt Sehen)
8
Gliederung der Förderschulen9
  
2. Abschnitt  
Entscheidung über Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Förderschwerpunkte und Förderort  
  
Allgemeines10
Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Eltern11
Eröffnung des Verfahrens auf Antrag der Schule12
Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung13
Entscheidung über Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und Förderschwerpunkte14
Intensivpädagogische Förderung bei Schwerstbehinderung15
Wahl des Förderorts, Anmeldung an der Schule16
Jährliche Überprüfung, Wechsel des Förderorts oder des Bildungsgangs17
Beendigung der sonderpädagogischen Förderung, Wechsel des Förderschwerpunkts18
Verfahren und Förderung in der Sekundarstufe II19
Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Migrationshintergrund20
  
3. Abschnitt  
Gemeinsame Bestimmungen für die Bildungsgänge  
  
Allgemeine Bestimmungen21
Pädagogische Frühförderung hör- und sehgeschädigter Kinder22
  
4. Abschnitt  
Einzelne Förderschwerpunkte  
  
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation23
Förderschwerpunkt Sehen24
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung25
Unterrichtsorganisation der Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung26
Förderschwerpunkt Sprache27
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung28
Förderschwerpunkt Lernen29
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung30
  
5. Abschnitt  
Zieldifferenter Bildungsgang Lernen  
  
Unterrichtsfächer, Stundentafeln31
Leistungsbewertung32
Zeugnisse33
Übergang in eine andere Klasse34
Abschlüsse, Nachprüfung35
Aufnahme in die Klasse 1036
Unterrichtsorganisation in der Klasse 1037
  
6. Abschnitt  
Zieldifferenter Bildungsgang Geistige Entwicklung  
  
Unterricht38
Unterrichtsorganisation der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung39
Leistungsbewertung40
Versetzung, Zeugnisse41
  
7. Abschnitt  
Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen  
  
Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrum-Störungen42
  
Zweiter Teil  
Hausunterricht  
  
Einrichtung von Hausunterricht43
Ärztliches Gutachten44
Unterricht und Unterrichtsorganisation45
Information über den Leistungsstand, Fortsetzung der Schullaufbahn46
  
Dritter Teil  
Klinikschule  
  
Aufnahme in die Klinikschule, Unterricht47
  
Vierter Teil  
Schlussbestimmungen  
  
In-Kraft-Treten48


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/AO-SF,NW - Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung/
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)