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Zitierungen zu Art. 140 GG, Verfassung des Deutschen Reichs,
Dokumente 1 - 3 von 3
  • § 11 BeamtVG, Sonstige Zeiten

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2020

    Abschnitt 2 – Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag Titel: Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: BeamtVG Gliederungs-Nr ...

  • § 66 SVG, Zeiten eines sonstigen hauptberuflichen Dienstes

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 09.08.2019

    Teil 2 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung → Abschnitt 7 – Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit Titel: Gesetz über die Versorgung für die früheren Soldaten ...

  • § 94 SVG, Zeiten eines sonstigen hauptberuflichen Dienstes

    Normgeber: Bund,  Gilt ab: 01.01.2025

    Teil 2 – Berufsförderung und Dienstzeitversorgung → Abschnitt 7 – Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit Titel: Gesetz über die Versorgung der früheren Soldatinnen und ...