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§ 35 HG 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Landesrecht Schleswig-Holstein
Titel: Haushaltsgesetz 2009/2010
Normgeber: Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung: HG 2009/2010,SH
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Gesetz

§ 35 HG 2009/2010 – Änderung von § 122 und § 124 Schulgesetz

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 148), ist in 2009 und 2010 in folgender Fassung anzuwenden:

  1. 1.

    In § 122 Absatz 1 Satz 3 wird hinter dem Wort "Prozentsatz" und hinter dem Wort "Regelung" jeweils das Wort "verändert" durch das Wort "erhöht" ersetzt.

  2. 2.

    In § 124 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:

    "Für Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen der dänischen Minderheiten sind die öffentlichen Gesamtschulen die vergleichbare Schulart."



/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
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