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/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
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§ 35 HG 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Haushaltsgesetz 2009/2010
Landesrecht Schleswig-Holstein
§ 35 HG 2009/2010 – Änderung von § 122 und § 124 Schulgesetz
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Das Schleswig-Holsteinische Schulgesetz vom 24. Januar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 39, ber. S. 276), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2008 (GVOBl. Schl.-H. S. 148), ist in 2009 und 2010 in folgender Fassung anzuwenden:
- 1.
In § 122 Absatz 1 Satz 3 wird hinter dem Wort "Prozentsatz" und hinter dem Wort "Regelung" jeweils das Wort "verändert" durch das Wort "erhöht" ersetzt.
- 2.
In § 124 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:
"Für Schülerinnen und Schüler an Gemeinschaftsschulen der dänischen Minderheiten sind die öffentlichen Gesamtschulen die vergleichbare Schulart."
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2009/2010,SH - Haushaltsgesetz 2009/2010/
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