Schnelle Seitennavigation

zu Dokument
zu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation

Dokument


§ 1 ZZV SS 2018
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2018
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen im ersten Fachsemester für das Sommersemester 2018
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Redaktionelle Abkürzung: ZZV SS 2018,NW
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Rechtsverordnung

§ 1 ZZV SS 2018

Für die in den Anlagen 1 bis 3 zu dieser Verordnung bezeichneten Studiengänge wird an den dort genannten Hochschulen die Zahl der im Sommersemester 2018 in das erste Fachsemester aufzunehmenden Bewerberinnen und Bewerber nach Maßgabe der Anlagen festgesetzt.



/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/ZZV SS 2018,NW - Zulassungszahlenverordnung SS 2018/