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Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Titel: Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesfischereigesetz - LFischG)
Normgeber: Nordrhein-Westfalen
Amtliche Abkürzung: LFischG
Gliederungs-Nr.: 793
Normtyp: Gesetz

Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landesfischereigesetz - LFischG)

In der Fassung vom 22. Juni 1994 (GV. NRW. S. 516, 864)

Zuletzt geändert durch Artikel 38 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)

Inhaltsverzeichnis (1) §§
  
Erster Abschnitt  
Allgemeine Vorschriften  
  
Geltungsbereich1
Gleichstellung von stehenden Gewässern mit Privatgewässern2
  
Zweiter Abschnitt  
Fischereirecht, Inhalt und Ausübung  
  
Inhalt des Fischereirechts, Hegepflicht3
Inhaber des Fischereirechts4
Aufrechterhaltung selbstständiger Fischereirechte5
Selbstständige Fischereirechte und Gewässereigentum6
Selbstständige Fischereirechte bei Veränderungen fließender Gewässer7
Übertragung von nicht beschränkten selbstständigen Fischereirechten8
Übertragung von beschränkten selbstständigen Fischereirechten9
Mit dem Eigentum an einem Grundstück verbundene selbstständige Fischereirechte10
Vereinigung von Fischereirechten11
Ausübung des Fischereirechts12
Ruhen der Fischerei12a
Nutzung von Fischereirechten13
Fischereipachtvertrag14
Genehmigungspflicht für Fischereipachtverträge15
Voraussetzungen für die Erteilung von Genehmigungen16
Fischereierlaubnisverträge17
Fischereiausübung in blind endenden Gewässern18
Fischfang auf überfluteten Grundstücken19
Zugang zu Gewässern20
  
Dritter Abschnitt  
Fischereibezirk, Fischereigenossenschaft  
  
Gemeinschaftlicher Fischereibezirk, Abrundung von Fischereibezirken21
Fischereigenossenschaft22
Bestehende Verträge23
Entschädigungen24
Satzung der Fischereigenossenschaft25
Organe26
Genossenschaftsversammlung27
Vorstand28
Konstituierung der Genossenschaft29
Aufsicht über die Fischereigenossenschaft30
Hegeplan30a
  
Vierter Abschnitt  
Fischereiprüfung, Fischereischein, Fischereierlaubnisschein  
  
Fischereiprüfung, Fischereischein31
Jugendfischereischein32
Sonderfischereischein32a
Versagungsgründe33
Einzug des Fischereischeins33a
Gültigkeitsdauer des Fischereischeins34
Zuständigkeit35
Gebühren und Abgaben36
Fischereierlaubnisschein37
Inhalt des Erlaubnisscheins38
  
Fünfter Abschnitt  
Schutz der Fischbestände  
  
Verbot schädigender Mittel39
Schadenverhütende Maßnahmen an Anlagen zur Wasserentnahme und an Triebwerken40
Ablassen von Gewässern41
Schutz der Fischerei42
Ständige Fischereivorrichtungen in Schonzeiten43
Schonbezirke44
Fischwege45
Fischwege bei bestehenden Anlagen46
Fischfang an Fischwegen47
Sicherung des Fischwechsels48
Mitführen von Fischereigerät49
Fischereiliche Veranstaltungen50
  
Sechster Abschnitt  
Ausgleiche und Entschädigungen  
  
 51
  
Siebter Abschnitt  
Fischereibehörden, Fischereibeirat, Fischereiberater, Fischereiaufseher  
  
Fischereibehörden52
Fischereibeirat, Fischereiberater53
Amtliche Fischereiaufseher, Pflichten und Befugnisse54
  
Achter Abschnitt  
Bußgeldvorschriften  
  
Bußgeldvorschriften55
  
Neunter Abschnitt  
Übergangs- und Schlussvorschriften  
  
Staatsverträge56
(weggefallen)57
Aufhebung bestehender Vorschriften58
Übergangsvorschrift59
Übergangsvorschrift für den Beirat59a
In-Kraft-Treten, Berichtspflicht60
(1) Red. Anm.:
Das Inhaltsverzeichnis wurde redaktionell angepasst.


/Gesetze des Bundes und der Länder/Nordrhein-Westfalen/LFischG,NW - Landesfischereigesetz/
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