Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2022,SH - Haushaltsgesetz 2022/
Dokument
Gesetznavigation: zum vorherigen Abschnitt (kein Dokument)
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022)
Landesrecht Schleswig-Holstein
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022)
Vom 15. Dezember 2021 (GVOBl. Schl.-H. S. 1467)
Zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2022 (GVOBl. Schl.-H. S. 994)
Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Artikel 62 bis 66 der Verordnung vom 27. Oktober 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 514)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Inhaltsübersicht (1) | §§ |
Feststellung des Haushaltsplanes | 1 |
Kreditermächtigungen, derivative Finanzgeschäfte | 2 |
Kredit- und Zinsmanagement | 3 |
Haushaltswirtschaftliche Sperren | 4 |
Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen | 5 |
Zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen | 6 |
Bewirtschaftung des Einzelplans 12 | 7 |
Allgemeine und Einzelplan übergreifende Bewirtschaftungsregeln | 8 |
Struktur- und Funktionalreform | 9 |
Deckungsfähigkeit und Rücklagen | 10 |
Stellenpläne und Stellenübersichten | 11 |
Leerstellen | 12 |
Ausbringung und Umsetzung von Planstellen und Stellen | 13 |
Ermächtigungen für sonstige Personal bewirtschaftende Maßnahmen | 14 |
Übernahme von geprüften Nachwuchskräften | 15 |
Grundstücksangelegenheiten | 16 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 17 |
Bürgschaften und andere Sekundärverpflichtungen | 18 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | 19 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums | 20 |
- frei - | 21 |
Hochschulen und Forschungsinstitute | 22 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus | 23 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur | 24 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit | 25 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung | 26 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur | 27 |
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei | 28 |
Ermächtigungen für den Einzelplan 14 | 29 |
Investitionsbank | 30 |
Ermächtigung zur Änderung der Ansätze für die Gemeinschaftsaufgaben | 31 |
Solländerungen | 32 |
Weitergeltung von Bestimmungen | 33 |
Schulgirokonten | 34 |
Ergänzende Bestimmung zum Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck | 35 |
Ergänzende Bestimmung zum Gesetz über die Hochschulen und das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein | 36 |
Inkrafttreten | 37 |
Anlage |
(1) Red. Anm.:
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Schleswig-Holstein/HG 2022,SH - Haushaltsgesetz 2022/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9965692,1
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=9965692,1
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.