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/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/PfändFGrBek 09 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009/
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Abschnitt 1 PfändFGrBek 09
Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009)
Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009)
Bundesrecht
Abschnitt 1 PfändFGrBek 09
Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung bleiben für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2011 unverändert.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Bund/PfändFGrBek 09 - Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009/
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