Schnelle Seitennavigation
zu Dokumentzu Dokumentfunktionen
zu Zitierungen
zu Kontext
zu letzte Dokumente
zu Seitennavigation
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/StiftG,SL - StiftungsG/
Dokument
§ 18 StiftG
Saarländisches Stiftungsgesetz Gesetz Nr. 1168
Saarländisches Stiftungsgesetz Gesetz Nr. 1168
Landesrecht Saarland
§ 18 StiftG – Stiftungsverzeichnis
(1) Die Stiftungsbehörde führt ein Verzeichnis der Stiftungen. Es enthält Angaben über Name, Sitz, Zweck und Anschrift der Stiftung.
(2) Die Einsicht in das Stiftungsverzeichnis ist jedem gestattet. Auf Verlangen wird über die Eintragungen im Stiftungsverzeichnis Auskunft erteilt. Die Eintragungen im Stiftungsverzeichnis begründen nicht die Vermutung der Richtigkeit.
/Gesetze des Bundes und der Länder/Saarland/StiftG,SL - StiftungsG/
Direkter Link zu diesem Dokument:
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=148058,19
http://lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=148058,19
zu Seitennavigation
Keine Zitierungen vorhanden.
Keine Zitierungen vorhanden.